Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) muss weiterhin beim Jobcenter oder Bildungsträger vorgelegt werden.
Wir raten Ihnen, die AUB selbst aktiv beim Arzt einzufordern.
Sie können Ihre AUB auf digitalem Weg beim Jobcenter einreichen: Veränderungsmitteilung online