Geld zum Leben
Das Bürgergeld setzt sich aus den Regelbedarfen, Mehrbedarfen und Bedarfen für Unterkunft und Heizung zusammen.
1. Regelbedarf
Der Regelbedarf ist ein Geldbetrag, der für das tägliche Leben gezahlt wird. Der Bedarf berücksichtigt verschiedene Sachen, die ein Mensch zum Leben braucht. Hierzu gehören beispielsweise die Kosten für Essen, Körperpflege, Dinge für den Haushalt und Strom. Auch Kosten für Hobbies und Besuche im Theater oder Treffen mit Freunden müssen hiervon bezahlen werden. Der Regelbedarf wird sowohl für erwerbsfähige Leistungsberechtigte als auch nicht erwerbsfähige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gewährt.
Höhe Regelbedarf
Die Höhe des Regelebedarfs ist abhängig von Familienstand und Alter. Der Regelbedarf wird jährlich zum 01. Januar angepasst.
Alleinstehende, Alleinerziehende | 563,00 Euro |
Volljährige Partner | 506,00 Euro |
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (18–24 Jahre) | 451,00 Euro |
Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | 471,00 Euro |
Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6–13 Jahre) | 390,00 Euro |
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0–5 Jahre) | 357,00 Euro |
Stand: 01.01.2024
Weitere Informationen zur Höhe des Regelbedarfs finden Sie unter diesem Link.
2. Mehrbedarfe
Wenn Menschen in besonderen Situationen sind, reicht der Regelbedarf manchmal jedoch nicht aus. Dieser höhere Bedarf heißt Mehrbedarf. Der Mehrbedarf kann an bestimmte Personengruppen gezahlt werden. Dazu gehören unter anderem:
- Schwangere Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche
- Alleinerziehende, die mindestens ein minderjähriges Kind betreuen
- Menschen mit Behinderungen unter bestimmten Bedingungen
- Menschen, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung brauchen
Darüber hinaus können im Einzelfall weitere Mehrbedarfe anerkannt werden. Dies ist zum Beispiel bei der dezentralen Warmwasseraufbereitung mittels Boiler der Fall. Sprechen Sie uns einfach an.
Wichtig: Damit Sie Mehrbedarfe erhalten können, müssen Sie uns darüber informieren und ggf. entsprechende Nachweise vorlegen.
3. Einmalige Leistungen
Neben dem Regelbedarf und Mehrbedarf können einmalige Leistungen erbracht werden. Voraussetzung ist, dass Sie diese rechtzeitig beantragen. Einmalige Leistungen können erbracht werden für:
- Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte,
- Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt sowie
- die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, die Reparaturen sowie die Miete von therapeutischen Geräten
Für die Erstausstattungen werden Pauschalbeträge erbracht. Die Höhe der Pauschbeträge steht in dieser Übersicht.
4. Darlehen
In Notsituationen kann Ihnen im Einzelfall ein zinsloses Darlehen bewilligt werden. Ein zinsloses Darlehen kann beispielsweise bei Verlust von Einrichtungsgegenständen und Stromschulden gewährt werden.
Wichtig: Für ein Darlehen ist zwingend ein schriftlicher Antrag nötig.