Bürgergeld
Neuantrag stellen
Sie können beim Jobcenter Bürgergeld beantragen, wenn Sie arbeitslos sind und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Auch können Sie Bürgergeld beantragen, wenn Sie arbeiten, aber Ihr Verdienst nicht für Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie reicht.
Wenn Sie Bürgergeld benötigen und im Landkreis Tirschenreuth wohnen, müssen Sie beim Jobcenter Tirschenreuth einen Neuantrag stellen.
Der Neuantrag bezieht sich in der Regel auf den Monatsanfang. Das heißt, der Antrag ist fast immer rückwirkend. Zum Beispiel: Sie stellen den Antrag am 15. Oktober. Der Antrag gilt dann rückwirkend ab dem 1. Oktober.
Antragsstellung
Den Neuantrag können Sie via jobcenter.digital ganz bequem online von zu Hause von ihrem Computer, Tablet oder Smartphone stellen. Sie sparen sich Zeit und Kosten.
Wenn Sie z.B. keinen PC haben, können Sie den Neuantrag auch postalisch oder persönlich im Jobcenter stellen. Die Antragsvordrucke und Ausfüllhinweise finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Wichtig: Wenn Sie persönlich einen Neuantrag stellen wollen, bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis mit.
Anträge / Formulare – ergänzend zur Antragstellung
Voraussetzungen für Bürgergeld
Um Bürgergeld zu erhalten, müssen Voraussetzungen (Anspruchsvoraussetzungen) erfüllt sein. Informationen zu wichtigen Voraussetzungen für Bürgergeld finden Sie hier:
Wie geht es weiter?
Wenn Sie Ihren Antrag auf Bürgergeld vollständig beim Jobcenter eingereicht haben, erhalten Sie eine Entscheidung. Diese Entscheidung wird Bescheid genannt. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird das Bürgergeld auf Ihr Konto überwiesen.
Benötigen Sie Hilfe beim Antrag?
Sie haben noch Fragen zum Antrag oder wissen nicht, wie der Antrag ausgefüllt wird?
Diverse Erklär-Videos der Bundesagentur für Arbeit zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie es geht.
Sie können uns auch eine Nachricht über jobcenter.digital schreiben. Wir werden uns dann um Ihr Anliegen kümmern.