Geld für Kinder
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die Bürgergeld beziehen, können einen Zuschuss für verschiedene Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) erhalten.
Voraussetzung für BuT ist, dass sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, keine Ausbildungsvergütung erhalten bzw. eine Kindertageseinrichtung besuchen.
Überblick
Welche Leistungen gibt es?
Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Übernommen werden die tatsächlich anfallenden Kosten für ein- und mehrtägige Fahrten mit Schule und Kindertageseinrichtung (z. B. Teilnahme am Skikurs, Abschlussfahrt, Theaterfahrt). Bitte stellen Sie bei Bedarf vor dem Ausflug einen Antrag beim Jobcenter. Verwenden Sie bitte hierfür den unten bei den Downloads bereitgestellten Vordruck.
Schulbedarf
Pauschalbetrag in Höhe von 195,00 Euro pro Jahr (im August 130,00 Euro, im Februar 65,00 Euro; Stand 2024) zum Kauf von Schulmaterialien (z. B. Schulranzen, Taschenrechner, Hefte, Stifte, Kopierpapier, …) nach Vorlage einer Schulbescheinigung. Die Auszahlung erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden.
Gemeinschaftliches Mittagessen
Übernommen werden die Kosten für die regelmäßige Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in Schule und Kindertageseinrichtung.
Lernförderung
Übernommen werden die Kosten für Nachhilfe. Voraussetzung: Die Schule bestätigt den Bedarf und hat selbst kein entsprechendes Angebot. Bitte stellen Sie bei Bedarf einen Antrag beim Jobcenter. Verwenden Sie bitte hierfür den unten bei den Downloads bereitgestellten Vordruck.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Übernommen werden 15,00 € pro Monat (z. B. für Musikunterricht, Ferienprogramm, Vereinsbeiträge, …). Der Betrag kann auf verschiedene Angebote aufgeteilt werden. Bitte stellen Sie bei Bedarf einen Antrag beim Jobcenter. Verwenden Sie dazu den unten bei den Downloads bereitgestellten Vordruck.
Schülerbeförderung
Übernommen werden Fahrtkosten zur Schule, die sonst niemand trägt (z. B. bei Gastschulverhältnissen). Bitte stellen Sie bei Bedarf einen Antrag beim Jobcenter.
Wussten Sie schon….
- Der Antrag auf Bürgergeld schließt die Leistungen für Bildung und Teilhabe (Ausnahme Lernförderung) mit ein. Ergänzende Unterlagen sind jedoch vorzulegen.
- Lernförderung ist gesondert zu beantragen und wird frühestens ab Beginn des Monats bewilligt, in dem der Antrag gestellt wurde.